dabei sein

  • Kircheneintritt
  • Eintritt oder Wiedereintritt

    Manchmal ist ein Austritt aus der Kirche schnell geschehen, und manchmal stellen sich nach einiger Zeit auch neue Erfahrungen oder Sichtweisen ein.
    In jedem Fall: Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, wieder in die Kirche einzutreten, dann sollen Sie wissen, dass dieses kein komplizierter Vorgang ist. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst Ihnen dieser Schritt ist. Austritt wie Eintritt in die Kirche sind wichtige Entscheidungen, die ich für mein Leben treffe. Wenden Sie sich mit diesem Anliegen bitte an ihre Pastorin oder ihren Pastor. Die werden dann ein Gespräch mit Ihnen vereinbaren. Wenn Ihr Entschluss feststeht, dann können Sie im Laufe des Gespräches ein entsprechendes Formular unterschreiben und sind fortan wieder Mitglied unserer Kirche.

    Eine andere Möglichkeit ist eine der Wiedereintrittsstellen der Evangelischen Kirche. Im Bereich unserer Kirche finden Sie Wiedereintrittsstellen in Oldenburg, Bad Zwischenahn und auf Wangerooge.

    Bei Fragen oder wenn Sie nähere Informationen wünschen, wenden Sie sich gerne an uns:
    Pastorin Anke Claßen Tel.: 04731 - 363 34 15 oder an
    Pastor Dietmar Reumann-Claßen Tel.: 04731 - 3 11 39

    Gerne verweisen wir Sie auch auf die Fragen und Antworten zum Thema, die Sie auf der Internetpräsenz unserer Oldenburgischen Kirche unter www.kirche-oldenburg.de finden.

  • Die Taufe
  • Aufnahme in die christliche Gemeinde

    Das Sakrament der Taufe ist die Aufnahme des Menschen in den Gottesbund. Gleichzeitig bedeutet sie die Aufnahme in die christliche Gemeinde. Wer getauft ist, gehört zu Gott. Mit dem sichtbaren Übergießen des Menschen mit dem Wasser der Taufe und den Worten der Pastorin oder des Pastors wird eine Verbindung geschaffen, die nicht wieder verloren gehen kann. Von Martin Luther wird berichtet, dass er in schwerer Zeit vor sich auf den Tisch die Worte aufgeschrieben hat „Ich bin getauft“. Darin hat er Halt gefunden, wenn der Wind ihm kräftig ins Gesicht blies und alles ins Wanken geriet. Er hat sich mit diesen Worten daran erinnert, dass eines im Leben bleibt und verlässlich ist: Der Bund, den Gott in der Taufe mit uns schließt. Von daher ist die Taufe weit mehr als eine althergebrachte Tradition. Sie ist gerade in unserer schnell sich verändernden Zeit ein wertvolles Fundament für das Leben, das immer nur zu Teilen in unserer Macht und Hand liegt. Die Taufe sagt mir, auf welchem Grund ich stehe. Sie sagt mir, dass ich nicht alleine unterwegs bin.

    Gerade weil die Taufe diese herausragende Bedeutung hat, ist sie das Zeichen, das für die meisten Christen bis heute wesentlich zum Leben dazugehört. Vielen Eltern ist wichtig, dass ihr Kind im Laufe des ersten Lebensjahres getauft wird. Manche wollen diese Entscheidung nicht treffen, sondern sie später ihrem Kind selbst überlassen. Manchmal ist das Leben auch in den ersten Monaten und Jahren mit dem neugeborenen Kind so turbulent, dass sich kein geeigneter Zeitpunkt für die Taufe findet. Und dann gibt es immer wieder auch Erwachsene, die nicht getauft wurden, aber in späteren Jahren einen Zugang zum Glauben gefunden haben und sich doch taufen lassen möchten.

  • Gute Gründe
  • Zwölf gute Gründe, in der Kirche zu sein

    1. Im christlichen Glauben bewahrt die Kirche eine Wahrheit, die Menschen sich nicht selber sagen können. Daraus ergeben sich Maßstäbe für verantwortungsbewusstes Leben.
    2. In der Kirche wird die menschliche Sehnsucht nach Segen gehört und beantwortet.
    3. Die Kirche begleitet Menschen von der Geburt bis zum Tod, das stärkt auf geheimnisvolle Weise.
    4. In der Kirche können Menschen an einer Hoffnung auf Gott teilhaben, die über den Tod hinausreicht.
    5. Die Kirche ist ein Ort der Ruhe und Besinnung. Unsere Gesellschaft ist gut beraten, wenn sie solche Orte pflegt.
    6. In der Kirche treten Menschen mit Gebeten und Gottesdiensten für andere ein. Sie tun das auch stellvertretend für die Gesellschaft.
    7. Die kirchlichen Sonn- und Feiertage mit ihren Themen, ihrer Musik und ihrer Atmosphäre prägen das Jahr. Die Kirche setzt sich dafür ein, diese Tage zu erhalten.
    8. In Seelsorge und Beratung der Kirche wird der ganze Mensch ernst und angenommen.
    9. In Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen der Kirche schaffen viele haupt- und ehrenamtlich Engagierte ein besonders menschliches Klima.
    10. Wer die Kirche unterstützt, übt Solidarität mit den Schwachen.
    11. Kirchliche Musik und Kunst sind bis heute prägende Kräfte unserer Kultur.
    12. Wo immer Menschen hinkommen oder hinziehen, treffen sie auch die weltweite christliche Gemeinschaft. Dazu kann jede und jeder beitragen.

    Eine Broschüre zu den zwölf guten Gründen können Sie bestellen beim:
    Amt für Öffentlichkeitsdienst der Ev.-Luth. Nordlirche,
    Königstraße 54, 22767 Hamburg, Tel: 040 30620-1125, Fax: 040 30620-1129, Web: www.kirchenshop-online.de

  • Der Austritt
  • Zum Austritt aus der Evangelischen Kirche und den damit zusammenhängenden Begleitumständen möchten wir Sie gerne informieren:

    • Ihre Taufe ist Ihre Verbindung mit Gott. Durch sie wurden Sie in die christliche Gemeinschaft der Menschen Gottes aufgenommen. Allen Getauften gilt seine Verheißung: "Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst, ich habe dich bei deinem Namen gerufen, du bist mein." (Jesaja 43,1).
    • Diese Verbindung bleibt über Ihren Kirchenaustritt hinweg bestehen. Sie ist ein Faden, an den Sie jederzeit wieder anknüpfen können.
    • Durch Ihre Taufe wurden Sie seinerzeit auch Mitglied einer christlichen Kirche. Durch Ihre Mitgliedschaft in unserer Kirche haben Sie Rechte und Sie haben Pflichten. Das ist mit der Mitgliedschaft in anderen Organisationen vergleichbar. Mit Ihrem Austritt werden Sie von den Pflichten und Rechten eines Mitglieds entbunden.
    • So sind Sie durch Austritt nicht mehr zur Zahlung der Kirchensteuer verpflichtet. Dies führt auf unserer Seite dazu, dass Sie mit Ihrem Beitrag nicht mehr zur gemeinschaftlichen Finanzierung der kirchlichen Aufgaben und Sozialeinrichtungen beitragen.
    • Im gleichen Zuge verlieren Sie auch Rechte, die mit der Kirchenmitgliedschaft verbunden sind. Da um diese Rechte manche Fragen und Unsicherheiten bestehen, möchten wir auf einige häufig vorkommende Punkte eingehen:Sie können das Patenamt nicht mehr übernehmen. Das Patenamt ist eine Aufgabe, die die Kirche in Absprache mit den Eltern ihren Mitgliedern überträgt. Die Paten haben an erster Stelle die Aufgabe, die Eltern in der christlichen Erziehung zu unterstützen. Dies können wir nicht von Menschen erwarten, die sich in einem bewussten Schritt von der sichtbaren Gestalt der Gemeinschaft der Glaubenden getrennt haben.
    • Wir nehmen die Entscheidung zum Austritt aus der Kirche auch im Todesfall ernst. Somit haben Sie in diesem Fall keinen Anspruch mehr auf eine christliche Bestattung.
    • Eine Kirchliche Trauung findet zwischen zwei christlichen Ehepartnern statt. In Ausnahmefällen ist sie auch möglich, sofern nur einer der Ehepartner Mitglied der Kirche ist. Dann ist im Vorfeld im Gespräch mit der Pastorin bzw. dem Pastor zu klären, inwieweit der nichtkirchliche Partner das christliche Eheverständnis akzeptiert.
    • Beim Abendmahl richtet sich die Einladung zur Teilnahme an die getauften Mitglieder der Kirche und somit nicht an Ausgetretene.
    • Nach Ihrem Austritt können Sie weder aktiv noch passiv an den Wahlen für gemeindliche Ämter teilnehmen.Sollten Sie aus der Evangelischen Kirche austreten, um sich einer anderen Kirche oder Glaubensgemeinschaft anzuschließen, gelten zum Teil andere Regelungen als die vorgenannten. Dies ist dann konkret abhängig von der Glaubensgemeinschaft, der Sie sich anschließen.
    • Zu Gottesdiensten und anderen öffentlichen Veranstaltungen der Evangelischen Kirche sind Sie in jedem Fall weiterhin herzlich willkommen.

    Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit diesen Informationen Klarheit über die Situation nach einem Kirchenaustritt geben konnten. Haben Sie weitere Fragen, so schreiben Sie bitte eine Mail an Pastorin Anke Claßen oder an Pastor Reumann-Claßen.

    Für unsere Gemeinde wäre Ihre - natürlich anonyme - Antwort zu den Gründen Ihres Kirchenaustritts wichtig, damit wir daraus lernen und uns weiterentwickeln können. Sie können dazu unter der Rubrik - Ihre Gründe - das anonyme Rückmeldeformular nutzen. Vielen Dank.

    Erlauben Sie uns abschließend den Hinweis auf die Möglichkeit zum Wiedereintritt in die Evangelische Kirche. Das wird für Sie im Moment vielleicht kein Thema sein. Jedoch stellt sich manchmal nach einigen Jahren oder auch nach neuen Erfahrungen eine neue Sicht der Dinge ein. Dann sollen Sie wissen, dass ein Wiedereintritt in die Evangelische Kirche ein einfacher Schritt ist. Sie können sich dazu an jede Pfarrerin und an jeden Pfarrer oder an eine Wiedereintrittsstelle wenden.

  • Ihre Gründe
  • Für unsere Gemeinde wäre Ihre - natürlich anonyme - Antwort zu den Gründen Ihres Kirchenaustritts wichtig, damit wir daraus lernen und uns weiterentwickeln können. Sie können dazu unter der Rubrik - Ihre Gründe - das anonyme Rückmeldeformular nutzen. Vielen Dank.

Eintritt oder Wiedereintritt

Manchmal ist ein Austritt aus der Kirche schnell geschehen, und manchmal stellen sich nach einiger Zeit auch neue Erfahrungen oder Sichtweisen ein.
In jedem Fall: Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, wieder in die Kirche einzutreten, dann sollen Sie wissen, dass dieses kein komplizierter Vorgang ist. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst Ihnen dieser Schritt ist. Austritt wie Eintritt in die Kirche sind wichtige Entscheidungen, die ich für mein Leben treffe. Wenden Sie sich mit diesem Anliegen bitte an ihre Pastorin oder ihren Pastor. Die werden dann ein Gespräch mit Ihnen vereinbaren. Wenn Ihr Entschluss feststeht, dann können Sie im Laufe des Gespräches ein entsprechendes Formular unterschreiben und sind fortan wieder Mitglied unserer Kirche.

Eine andere Möglichkeit ist eine der Wiedereintrittsstellen der Evangelischen Kirche. Im Bereich unserer Kirche finden Sie Wiedereintrittsstellen in Oldenburg, Bad Zwischenahn und auf Wangerooge.

Bei Fragen oder wenn Sie nähere Informationen wünschen, wenden Sie sich gerne an uns:
Pastorin Anke Claßen Tel.: 04731 - 363 34 15 oder an
Pastor Dietmar Reumann-Claßen Tel.: 04731 - 3 11 39

Gerne verweisen wir Sie auch auf die Fragen und Antworten zum Thema, die Sie auf der Internetpräsenz unserer Oldenburgischen Kirche unter www.kirche-oldenburg.de finden.

Aufnahme in die christliche Gemeinde

Das Sakrament der Taufe ist die Aufnahme des Menschen in den Gottesbund. Gleichzeitig bedeutet sie die Aufnahme in die christliche Gemeinde. Wer getauft ist, gehört zu Gott. Mit dem sichtbaren Übergießen des Menschen mit dem Wasser der Taufe und den Worten der Pastorin oder des Pastors wird eine Verbindung geschaffen, die nicht wieder verloren gehen kann. Von Martin Luther wird berichtet, dass er in schwerer Zeit vor sich auf den Tisch die Worte aufgeschrieben hat „Ich bin getauft“. Darin hat er Halt gefunden, wenn der Wind ihm kräftig ins Gesicht blies und alles ins Wanken geriet. Er hat sich mit diesen Worten daran erinnert, dass eines im Leben bleibt und verlässlich ist: Der Bund, den Gott in der Taufe mit uns schließt. Von daher ist die Taufe weit mehr als eine althergebrachte Tradition. Sie ist gerade in unserer schnell sich verändernden Zeit ein wertvolles Fundament für das Leben, das immer nur zu Teilen in unserer Macht und Hand liegt. Die Taufe sagt mir, auf welchem Grund ich stehe. Sie sagt mir, dass ich nicht alleine unterwegs bin.

Gerade weil die Taufe diese herausragende Bedeutung hat, ist sie das Zeichen, das für die meisten Christen bis heute wesentlich zum Leben dazugehört. Vielen Eltern ist wichtig, dass ihr Kind im Laufe des ersten Lebensjahres getauft wird. Manche wollen diese Entscheidung nicht treffen, sondern sie später ihrem Kind selbst überlassen. Manchmal ist das Leben auch in den ersten Monaten und Jahren mit dem neugeborenen Kind so turbulent, dass sich kein geeigneter Zeitpunkt für die Taufe findet. Und dann gibt es immer wieder auch Erwachsene, die nicht getauft wurden, aber in späteren Jahren einen Zugang zum Glauben gefunden haben und sich doch taufen lassen möchten.

Zwölf gute Gründe, in der Kirche zu sein

1. Im christlichen Glauben bewahrt die Kirche eine Wahrheit, die Menschen sich nicht selber sagen können. Daraus ergeben sich Maßstäbe für verantwortungsbewusstes Leben.
2. In der Kirche wird die menschliche Sehnsucht nach Segen gehört und beantwortet.
3. Die Kirche begleitet Menschen von der Geburt bis zum Tod, das stärkt auf geheimnisvolle Weise.
4. In der Kirche können Menschen an einer Hoffnung auf Gott teilhaben, die über den Tod hinausreicht.
5. Die Kirche ist ein Ort der Ruhe und Besinnung. Unsere Gesellschaft ist gut beraten, wenn sie solche Orte pflegt.
6. In der Kirche treten Menschen mit Gebeten und Gottesdiensten für andere ein. Sie tun das auch stellvertretend für die Gesellschaft.
7. Die kirchlichen Sonn- und Feiertage mit ihren Themen, ihrer Musik und ihrer Atmosphäre prägen das Jahr. Die Kirche setzt sich dafür ein, diese Tage zu erhalten.
8. In Seelsorge und Beratung der Kirche wird der ganze Mensch ernst und angenommen.
9. In Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen der Kirche schaffen viele haupt- und ehrenamtlich Engagierte ein besonders menschliches Klima.
10. Wer die Kirche unterstützt, übt Solidarität mit den Schwachen.
11. Kirchliche Musik und Kunst sind bis heute prägende Kräfte unserer Kultur.
12. Wo immer Menschen hinkommen oder hinziehen, treffen sie auch die weltweite christliche Gemeinschaft. Dazu kann jede und jeder beitragen.

Eine Broschüre zu den zwölf guten Gründen können Sie bestellen beim:
Amt für Öffentlichkeitsdienst der Ev.-Luth. Nordlirche,
Königstraße 54, 22767 Hamburg, Tel: 040 30620-1125, Fax: 040 30620-1129, Web: www.kirchenshop-online.de

Zum Austritt aus der Evangelischen Kirche und den damit zusammenhängenden Begleitumständen möchten wir Sie gerne informieren:

  • Ihre Taufe ist Ihre Verbindung mit Gott. Durch sie wurden Sie in die christliche Gemeinschaft der Menschen Gottes aufgenommen. Allen Getauften gilt seine Verheißung: "Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst, ich habe dich bei deinem Namen gerufen, du bist mein." (Jesaja 43,1).
  • Diese Verbindung bleibt über Ihren Kirchenaustritt hinweg bestehen. Sie ist ein Faden, an den Sie jederzeit wieder anknüpfen können.
  • Durch Ihre Taufe wurden Sie seinerzeit auch Mitglied einer christlichen Kirche. Durch Ihre Mitgliedschaft in unserer Kirche haben Sie Rechte und Sie haben Pflichten. Das ist mit der Mitgliedschaft in anderen Organisationen vergleichbar. Mit Ihrem Austritt werden Sie von den Pflichten und Rechten eines Mitglieds entbunden.
  • So sind Sie durch Austritt nicht mehr zur Zahlung der Kirchensteuer verpflichtet. Dies führt auf unserer Seite dazu, dass Sie mit Ihrem Beitrag nicht mehr zur gemeinschaftlichen Finanzierung der kirchlichen Aufgaben und Sozialeinrichtungen beitragen.
  • Im gleichen Zuge verlieren Sie auch Rechte, die mit der Kirchenmitgliedschaft verbunden sind. Da um diese Rechte manche Fragen und Unsicherheiten bestehen, möchten wir auf einige häufig vorkommende Punkte eingehen:Sie können das Patenamt nicht mehr übernehmen. Das Patenamt ist eine Aufgabe, die die Kirche in Absprache mit den Eltern ihren Mitgliedern überträgt. Die Paten haben an erster Stelle die Aufgabe, die Eltern in der christlichen Erziehung zu unterstützen. Dies können wir nicht von Menschen erwarten, die sich in einem bewussten Schritt von der sichtbaren Gestalt der Gemeinschaft der Glaubenden getrennt haben.
  • Wir nehmen die Entscheidung zum Austritt aus der Kirche auch im Todesfall ernst. Somit haben Sie in diesem Fall keinen Anspruch mehr auf eine christliche Bestattung.
  • Eine Kirchliche Trauung findet zwischen zwei christlichen Ehepartnern statt. In Ausnahmefällen ist sie auch möglich, sofern nur einer der Ehepartner Mitglied der Kirche ist. Dann ist im Vorfeld im Gespräch mit der Pastorin bzw. dem Pastor zu klären, inwieweit der nichtkirchliche Partner das christliche Eheverständnis akzeptiert.
  • Beim Abendmahl richtet sich die Einladung zur Teilnahme an die getauften Mitglieder der Kirche und somit nicht an Ausgetretene.
  • Nach Ihrem Austritt können Sie weder aktiv noch passiv an den Wahlen für gemeindliche Ämter teilnehmen.Sollten Sie aus der Evangelischen Kirche austreten, um sich einer anderen Kirche oder Glaubensgemeinschaft anzuschließen, gelten zum Teil andere Regelungen als die vorgenannten. Dies ist dann konkret abhängig von der Glaubensgemeinschaft, der Sie sich anschließen.
  • Zu Gottesdiensten und anderen öffentlichen Veranstaltungen der Evangelischen Kirche sind Sie in jedem Fall weiterhin herzlich willkommen.

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit diesen Informationen Klarheit über die Situation nach einem Kirchenaustritt geben konnten. Haben Sie weitere Fragen, so schreiben Sie bitte eine Mail an Pastorin Anke Claßen oder an Pastor Reumann-Claßen.

Für unsere Gemeinde wäre Ihre - natürlich anonyme - Antwort zu den Gründen Ihres Kirchenaustritts wichtig, damit wir daraus lernen und uns weiterentwickeln können. Sie können dazu unter der Rubrik - Ihre Gründe - das anonyme Rückmeldeformular nutzen. Vielen Dank.

Erlauben Sie uns abschließend den Hinweis auf die Möglichkeit zum Wiedereintritt in die Evangelische Kirche. Das wird für Sie im Moment vielleicht kein Thema sein. Jedoch stellt sich manchmal nach einigen Jahren oder auch nach neuen Erfahrungen eine neue Sicht der Dinge ein. Dann sollen Sie wissen, dass ein Wiedereintritt in die Evangelische Kirche ein einfacher Schritt ist. Sie können sich dazu an jede Pfarrerin und an jeden Pfarrer oder an eine Wiedereintrittsstelle wenden.

Für unsere Gemeinde wäre Ihre - natürlich anonyme - Antwort zu den Gründen Ihres Kirchenaustritts wichtig, damit wir daraus lernen und uns weiterentwickeln können. Sie können dazu unter der Rubrik - Ihre Gründe - das anonyme Rückmeldeformular nutzen. Vielen Dank.

Ihre Gründe

Sie sind aus der evangelischen Kirche ausgetreten. Wir bedauern Ihren Schritt, aber wir respektieren ihn auch. Uns interessiert, was Sie zum Austritt bewogen hat.

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